Bundeskabinett soll Bleiberecht für gut integrierte Geduldete beschließen
Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium vor, der am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP vorlag und am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden soll.
Berlin (AFP) – Gut integrierte Ausländer, die in Deutschland lediglich geduldet sind, sollen leichter ein Bleiberecht bekommen können. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium vor, der am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP vorlag und am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden soll. Es geht dabei um Menschen, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben. Sie sollen für ein Jahr ein “Chancen-Aufenthaltsrecht” bekommen, um die nötigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen.
Die Betroffenen müssen in diesem Zeitraum dem Gesetzentwurf zufolge insbesondere nachweisen, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können und dass sie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Auch Nachweise zur Identität müssen vorgelegt werden. “Straftäter bleiben vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen”, heißt es im Gesetzentwurf.
Die neue Regelung könnte mehr als 100.000 Menschen betreffen: Laut dem Entwurf lebten Ende vergangenen Jahres 136.605 Geduldete seit mehr als fünf Jahren in Deutschland. “Diesen Menschen, die über die lange Aufenthaltszeit ihr Lebensumfeld in Deutschland gefunden haben, soll eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnet und eine Chance eingeräumt werden, die notwendigen Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt zu erlangen”, heißt es dort.
Weitere Regelungen des Gesetzentwurfs beziehen sich auf die Fachkräftezuwanderung. Bestimmte befristete Regelungen in diesem Bereich sollen künftig unbegrenzt gelten. Der Familiennachzug von Fachkräften aus Drittstaaten – das sind alle Länder außer den Staaten der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz – soll zudem erleichtert werden.
Ein weiterer Passus des Entwurfs sieht einen vereinfachten Zugang für Asylbewerber zu Integrations- und Berufssprachkursen vor. Flüchtlingen mit abgeschlossener ärztlicher Ausbildung, deren Berufsqualifikation in Deutschland noch nicht anerkannt ist, soll es erleichtert werden, andere Schutzsuchende etwa in Asylbewerberheimen medizinisch zu betreuen.
Ein weiterer Teil des Gesetzentwurfs befasst sich mit der Abschiebung. “Die vorgeschlagenen Änderungen sehen im Hinblick auf die konsequente Beendigung des rechtmäßigen Aufenthalts von Straftätern und Gefährdern eine Effektivierung der Regelung über deren Ausweisung vor”, heißt es in dem Papier. “Zur besseren Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten sind praktikablere Regelungen zur Abschiebungshaft von Straftätern vorgesehen.”
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