Französischer Verfassungsrat: Kein Recht auf künstliche Befruchtung für Trans-Männer
Trans-Männer mit weiblichen Geschlechtsorganen haben in Frankreich kein Recht auf künstliche Befruchtung. Das entschied der französische Verfassungsrat.
Paris (AFP) – Trans-Männer mit weiblichen Geschlechtsorganen haben in Frankreich kein Recht auf künstliche Befruchtung. Das entschied der französische Verfassungsrat in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Eine Lobbygruppe hatte gegen den Ausschluss von Trans-Männern von diesem Recht protestiert, weil sie das Gleichheitsprinzip verletzt sah. Der Gesetzgeber könne aber mit Rücksicht auf das Gemeinwohl von dem Gleichheitsprinzip abweichen, heißt es in der Urteilsbegründung.
In Frankreich haben seit vergangenem Jahr alle Frauen Zugang zu kassenfinanzierter künstlicher Befruchtung. Dies gilt nach dem Urteil des Verfassungsrats jedoch nicht für Männer, die als Frau geboren wurden und (noch) weibliche Geschlechtsorgane haben. Das Gesetz habe vor allem das Ziel gehabt, das Recht auf künstliche Befruchtung auf unverheiratete und lesbische Frauen auszuweiten, erklärte der Verfassungsrat.
kol/mid
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