Missbrauchsbeauftragte dringt auf gesetzliche Regelung zur Stärkung der Opfer
Dadurch sollten "Betroffene das Recht auf Aufarbeitung erhalten, wie etwa Akteneinsichts- und Auskunftsrechte", erklärten Claus und die Kommission am Mittwoch gemeinsam. "Institutionen sollen zur Aufarbeitung verpflichtet werden."
Berlin, Deutschland (AFP) – Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, und die Aufarbeitungskommission fordern gemeinsam neue gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Missbrauchsfällen. Dadurch sollten “Betroffene das Recht auf Aufarbeitung erhalten, wie etwa Akteneinsichts- und Auskunftsrechte”, erklärten Claus und die Kommission am Mittwoch gemeinsam. “Institutionen sollen zur Aufarbeitung verpflichtet werden.”
Claus ist seit Anfang April Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Sie berief am Mittwoch zwei neue Mitglieder in die bei ihr angesiedelte Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs: Silke Gahleitner, die an der Alice Salomon Hochschule Berlin Klinische Psychologie und Sozialarbeit lehrt, und Julia Gebrande, Professorin an der Hochschule Esslingen mit den Schwerpunkten Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Die Kommission untersucht seit 2016 Ausmaß, Art und Folgen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR.
“Staat und Gesellschaft haben eine Verantwortung gegenüber Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren. Sie wurden nicht gut genug geschützt”, erklärte Gebrande. “Ein ausreichendes Bewusstsein für diese Verantwortung und die notwendige klare Haltung im Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch sehen wir in vielen gesellschaftlichen Bereichen bis heute nicht”.
cne/jp
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